Ab 14. Januar sind wir wieder da – was Sie jetzt beachten müssen
Ab dem 14. Januar 2022 dürfen Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Sachsen, also auch Kinos, unter der so genannten 2G Plus-Regel wieder öffnen. Das heißt, dass der Besuch unseres Kinos genesenen und geimpften Personen vorbehalten bleibt. Diese benötigen jedoch zusätzlich noch einen tagesaktuellen negativen Test (aus einem Testzentrum, beglaubigt vom Arbeitgeber, aus der Apotheke oder ähnlichem).
Weiterhin gilt die Verpflichtung, eine FFP2-Maske im Gebäude zu tragen. Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.
Von der Testpflicht ausgenommen sind:
- Personen, die bereits die dritte Impfung (Booster) erhalten haben
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
- Personen für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt
- genesene Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen
- vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt
Ein Test aus einem Testzentrum gilt 24 Stunden, ein PCR-Test 48 Stunden. Weiterhin gilt das so genannte 4-Augen-Prinzip. Heißt: Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest gilt nicht als Nachweis.
Wir bitten alle Besucher im Sinne eines zügigen Einlasses, diese Regeln zu beachten und die nötigen Nachweise griffbereit zu haben.