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Hausordnung

Hausordnung der CT Lichtspiele Taucha (Kino Taucha)

Stand: 20.06.2023

§1 Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für das gesamte umfriedete Gelände der Karl-Große-Straße 2 in 04425 Taucha inklusive des eigentlichen Gebäudes des Kinos. Sie ist gültig für alle stattfindenden Kino-Vorstellungen sowie Sonderveranstaltungen und an veranstaltungsfreien Tagen.

§2 Ziel der Hausordnung

Mit Aufstellung und öffentlichen Bekanntmachung der Hausordnung sollen diese Ziele verfolgt werden:

  1. Die Gefährdung und Beschädigungen von Personen und Sachen soll verhindert werden.
  2. Das Kino, dessen Einrichtung und Technik sowie die Außenanlagen sollen vor Verunreinigungen und Beschädigungen geschützt werden.
  3. Die Architektur des Kinos soll geschützt und damit seine kulturhistorische Bedeutung für Taucha auf lange Zeit gewahrt werden.
  4. Alle Vorstellungen und anderen Veranstaltungen sollen störungsfrei verlaufen können.

§3 Zugang und Aufenthalt zum Gebäude sowie Gelände

  1. Im Gebäude des Kinos Taucha dürfen sich nur Personen aufhalten, die im Besitz einer Reservierung oder einer Eintrittskarte für eine Vorstellung sind, beziehungsweise die unmittelbar vorhaben, sich eine Eintrittskarte zu kaufen oder eine Reservierung vorzunehmen. Der Kauf von Speisen und Getränken ist ohne Eintrittskarte oder Reservierung möglich. Das Benutzen der Toiletten ist nur Gästen des Kinos Taucha gestattet, die im Besitz einer Eintrittskarte sind. Ausnahmen von dieser Regelung sind abzusprechen.
  2. Der Zugang zu den Kinosälen darf nur mit gültiger Eintrittskarte erfolgen. Beim Einnehmen das Platzes ist auf den Kinosaal, die Reihennummer und die Sitzplatznummer zu achten. Die Angaben auf den Tickets sind verbindlich.
  3. Der Kinobetreiber ist berechtigt, geplante Vorstellungen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall erfolgt die Erstattung des ursprünglich gezahlten Eintrittspreises.

§4 Eingangskontrollen

  1. Vor Zugang zu den Sälen kann eine Stichpunktkontrolle der Besucher und der mitgeführten Gegenstände erfolgen. Hierzu bittet das Einlasspersonal, etwaig mitgeführte Taschen und Rucksäcke zu öffnen, damit das Personal einen Blick hinein werfen kann. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht in den Saal mitgenommen werden. Diese müssen aus dem Kinogebäude gebracht werden. Alternativ ist auch eine Lagerung am Tresen möglich. Für gelagerte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Personen, die diese Regelung nicht wünschen, haben das Gebäude zu verlassen. Im Regelfall erfolgt die Erstattung des Kaufpreises der Eintrittskarten. Ein Anspruch besteht darauf aber nicht.
  2. Augenscheinlich und wahrnehmbar stark alkoholisierten Personen sowie Personen, die unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, wird der Zutritt zu den Kinosälen untersagt. Der Kaufpreis der Eintrittskarte wird nicht erstattet. Zudem wird ein Hausverbot für diesen Tag ausgesprochen.
  3. Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung sind, dürfen die Kinosäle nicht betreten.

§5 Verhalten im Gebäude und den Sälen

  1. Alle Besucher haben sich im Foyer, den Toiletten sowie den Kinosälen so zu verhalten, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht gefährdet sowie andere anwesende Personen nicht behindert oder belästigt werden.
  2. Alle Personen, die sich im Kinogebäude sowie auf dem Grundstück aufhalten, haben den Anweisungen des Kinopersonals Folge zu leisten. Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig die Anordnungen nicht befolgen sowie andere Personen behindern oder belästigen, können vom Personal des Geländes verwiesen werden.
  3. Alle Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind freizuhalten. Im Gefahrenfall sind die ausgeschilderten Notausgänge zu nutzen.
  4. Das Betreten von als „privat“ gekennzeichneten Räumen und Bereichen sowie von durch Ketten und anderen Methoden abgesperrten Bereichen ist verboten. Das betrifft insbesondere elektrische Betriebsräume, die Theke oder Lagerbereiche und Verwaltungsräume. Besucher und Mitarbeiter, die am Tag des Besuchs keinen Dienst haben, betreten und verlassen das Kino über den dafür vorgesehenen Ein- und Ausgang.
  5. Alle Personen, die sich im Kino aufhalten, werden gebeten, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Becher in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu werfen. Bei Verschütten von Getränken im Saal oder anderen Bereichen ist das Personal hinzu zu rufen. Speisen dürfen nicht mutwillig im Saal umher geworfen oder liegen gelassen werden.

§6 Verbote

Falls nicht durch Sondererlaubnis oder auf andere Art und Weise durch den Betreiber schriftlich legitimiert, ist es verboten, folgende Gegenstände ins Kino zu bringen:

  1. Waffen jeglicher Art
  2. Gegenstände, die als Waffe (Hieb-, Stoß oder Stichwaffe) genutzt oder als Wurfgeschoss genutzt werden können
  3. Sprühdosen jeglicher Art
  4. mitgebrachte Speisen und Getränke
  5. Tiere
  6. Spiegelreflexkameras, Fotokameras mit abnehmbarem und zoomfähigen Objektiv, Videokameras und andere Video- und Tonaufzeichnungsgeräte
  7. rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, rechtsradikales und politisches Werbematerial sowie jegliches kommerziell werbliches und religiöses Werbematerial

§7 Haftung

Der Aufenthalt im Kino Taucha CT Lichtspiele erfolgt auf eigene Gefahr. Für etwaige vom Kinobetreiber schuldhaft durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden an Leben, Leib, Gesundheit und Besitz haftet der Kinobetreiber nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, es liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor.

Unfälle oder Schäden sind unverzüglich dem Kinopersonal anzuzeigen.

§8 Zuwiderhandlungen

Personen, die entgegen dieser Hausordnung handeln, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Zudem kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Ahnung möglicherweise vorliegender Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten richtet sich nach der örtlichen Polizeiverordnung sowie geltendem Recht.

Mit Betreten des Gebäudes sowie dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennen Besucher diese Regularien verbindlich an.

aktualisiert: Taucha, 17. Juni 2024
Daniel Grahl, Kinobetreiber